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Neue SEPA-Regulierung: Kernteile davon wirksam ab 09.01.2025

Da viele der Leserinnen und Leser dieser News SEPA-Überweisungen und SEPA-Sofortüberweisungen nutzen, könnte diese unmittelbar verbindliche Regelung relevant sein. Hier z.B., Artikel 5b Gebühren für Überweisungen und Überprüfung des Zahlungsempfängers, 1. Etwaige Gebühren, die ein Zahlungsdienstleister von Zahlern und Zahlungsempfängern für das Senden und Empfangen von Sofortüberweisungen erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die dieser Zahlungsdienstleister für das Senden und Empfangen anderer Überweisungen entsprechender Art erhebt. 2. Die in Artikel 5c genannten Dienstleistungen werden allen PSUs kostenlos zur Verfügung gestellt. 3. Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, müssen diesen Artikel bis zum 9. Januar 2025 einhalten. Weitere Infos auf Anfrage.