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Erneut „Kampagnengesetzgebung“ durch Bundesministerium i.V.m. ARD/ZDF?

Der BDOA warnt eindringlich davor, grundsätzliche Gesetzgebungsinitiativen und -verfahren des Deutschen Bundestags erneut dem Verdacht systematischer aktueller Medienkampagnen zu unterwerfen. Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler rechtsstaatlicher Grundsatz, der in Deutschland primär aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG) in Verbindung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 Abs. 2 EMRK) abgeleitet wird. Zudem ist sie in Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Wenn eine bekannte Schauspielerin Vorwürfe veröffentlicht, das Magazin Der Spiegel sofort eine Titelseite damit aufmacht („Du hast mich virtuell vergewaltigt“), unbewiesen mit dem Foto des Betroffenen, danach öffentliche Demonstrationen z.B. in Berlin organisiert sind, ARD und ZDF dies als ersten Aufmacher in ihren Nachrichten nutzen und sofort die Justizministerin schnell neue Gesetze ankündigt, ist vermutlich Vorsicht geboten. Medienrechtliche Analysen und Kommentare, unter anderem in der taz, diskutieren, ob der Spiegel durch eine einseitige Darstellung Vorurteile geschürt hat, anstatt lediglich über einen Verdacht zu informieren. Werden hier überhaupt die richtigen Inhalte öffentlich verbunden oder findet „Kampagnengesetzgebung“ statt? Damit hat Deutschland historisch schlechte Erfahrungen gemacht. Bereits die zunächst pauschal als „Nazitreffen“ öffentlich gemachte Zusammenkunft an einem Potsdamer See, begleitet dann von bundesweiten Demonstrationen in allen großen deutschen Städten, begleitet von plötzlich fertigen Theaterstücken, begleitet von hinterher juristisch nicht durchsetzbaren Behauptungen u.a. der damaligen Bundesinnenministerin und mit einer unmittelbar danach erfolgten Abstimmung des Deutschen Bundestages zu beschleunigter Einbürgerung, haben einen faden Beigeschmack in Bezug auf rechtsstaatliche Souveränität hinterlassen. Aus Sicht des BDOA gilt, auch und gerade für die aktuelle BR Deutschland der alte Satz von Aristoteles: „Das Gesetz ist Vernunft, befreit von Leidenschaft.“