Der US-Informatiker Stephen Thaler hat im Jahr 2018 eine Copyright-Registrierung für „A Recent Entrance to Paradise“ beantragt, ein visuelles Kunstwerk, das nach seinen Angaben von einem KI-System, einer sogenannten „Creativity Machine“, ohne menschliche Eingaben geschaffen wurde. Das US Copyright Office lehnte den Antrag ab und erklärte, dass kreative Werke menschliche Urheber haben müssen, um copyrightfähig zu sein. Thaler focht die Entscheidung an. Nun lehnte ein US-Bundesbezirksgericht seinen Antrag ab. Ein Kunstwerk, das von einer Künstlichen Intelligenz ohne menschliches Zutun geschaffen wurde, kann nach US-amerikanischem Recht nicht immaterialgüterrechtlich geschützt werden, so das Urteil.