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Geldwäsche mit Sammeltreuhandkonten

Das Verstecken und „Waschen durch Umlauf“ von dubiosem Geld über Sammeltreuhandkonten wird für die Beteiligten schwieriger. Bisher können sogar Personen, die auf internationalen Sanktionslisten stehen, ihre Gelder in Deutschland dort indirekt steuern, auch zurück ins Ausland. Die Geldbeträge liegen z.B. als eingetriebene Forderung bei Inkassounternehmen oder als Mandantengelder bei Anwält(inn)en auf einem Konto, ohne dass der kontoführenden Bank ersichtlich ist, wem diese verschiedenen dort geparkten Gelder als wirtschaftlich Berechtigtem gehören. Denn die kontoführende Bank kennt und prüft bisher nur den Kontoinhaber. Die DKB Bank kündigte deshalb bereits Sammeltreuhandkonten, auch solche von Rechtsanwält(inn)en. Die bisher privilegierte Stellung der Anwält(inn)en schützt vermutlich nicht davor, ebenfalls wie alle anderen ihrer kontoführenden Bank die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der Gelder mitzuteilen, d.h. als „push“ Mitteilung aktiv und nicht nur als „pull“ Mitteilung auf deren Nachfrage. Volkswirtschaftlich und aus Sicht des gesamten globalen Sozialsystems erscheint es sinnvoll, dass auch diese Lücke nun geschlossen wird.
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