Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung soll wesentlich dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA. Außerdem führt DORA verschiedene Anforderungen an die Institute und Unternehmen in puncto Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz zusammen. Auch die BaFin und die Deutsche Bundesbank bereiten sich auf DORA vor – insbesondere durch Anpassung der Aufsichts- und Verwaltungspraxis und Implementierung von IT-Prozessen und -Systemen im Rahmen von DORA. So wird beispielsweise die Finanzaufsicht BaFin in Deutschland zum nationalen Melde-Hub für IKT-Vorfälle im Finanzsektor. Außerdem nimmt die BaFin Anzeigen im Rahmen des IKT-Drittparteienmanagements entgegen, zu denen die Institute und Unternehmen verpflichtet sind, und analysiert sie mit Blick auf potenzielle Risiken für den Finanzsektor. Die BaFin unterstützt beaufsichtigte Unternehmen bei der Umsetzung von DORA – beispielsweise mit Veranstaltungen, Gesprächen mit Expertinnen und Experten.