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Digitaler Führerschein in Vorbereitung – Kein „Inhaberpapier“ mehr – sondern „Link“ auf Plattform einer Öffentlichen Stelle

Norwegen macht es bereits vor: Mit Hilfe einer App namens „Førerkort“ (norwegisch für „Führerschein“) ist der digitale Führerschein dort schon Realität. Autofahrer geben einen persönlichen Code ein und gelangen auf die Seite der staatlichen Verkehrsbehörde, auf der Details der jeweiligen Fahrerlaubnis hinterlegt sind. Zusätzlich gibt es einen QR-Code, den die Polizei im Zuge einer Verkehrskontrolle scannen kann. Die Möglichkeit eines digitalen Führerscheins hat der ADAC schon ausdrücklich begrüßt. Auch in Deutschland könnte es künftig als hinreichend gelten, einen digitalen Führerschein bei Verkehrskontrollen auf dem Smartphone vorzuzeigen. Darauf hat sich die EU-Kommission Ende Oktober 2020 auf einer informellen Tagung der europäischen Verkehrsminister geeinigt. Es erinnert ein wenig an das Verschwinden eigener Mediendatenträger (Kassetten, CD’s, DVDs) zugunsten von on-request Streamingdiensten, an virtuelles Geld durch Zugriff auf Plattformen und an Fotoalben, die zunehmend weniger zuhause liebevoll gestaltet im Schrank liegen sondern sich in der Masse auf Instagram & Co. befinden. Der BDOA sieht diesen allgemeinen Trend kritisch, da wichtige Lebensbestandteile in einer bislang unabhängigen dezentralen freien Gesellschaftsordnung durch zentralstaatliche Maßnahmen so instant totaler Kontrolle unterliegen können. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein gesetzlicher Anspruch, dass digitalen Plattform-Funktionen wie Identifikations- und Nachweisdaten, Medieninhalte oder Zahlungsmittel grundsätzlich auch „offline“ den Kunden bereitzustellen sind.