Künftig sollen Verbraucher Onlineverträge so einfach widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden: per Klick. Der Regierungsentwurf zur Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons verpflichtet Unternehmen, auf ihren Websites oder in Apps eine klar erkennbare Schaltfläche dafür bereitzustellen. Ziel ist es, das Widerrufsrecht zu vereinfachen, Hemmschwellen abzubauen und Missverständnisse zu vermeiden. Der Schritt folgt dem bereits 2022 eingeführten Kündigungsbutton und soll die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter vereinheitlichen und stärken. Das Vorhaben setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 um, mit der die Verbraucherrechterichtlinie angepasst wurde. Das Gesetz soll am 19. Juni 2026 in Kraft treten. Betroffen sind Onlinehändler, Plattformbetreiber und Anbieter von Dienstleistungen oder Finanzprodukten, die Verträge über digitale Benutzeroberflächen abschließen.
