Die EU-Staaten verhandeln erneut über die Chatkontrolle. Am 14. Oktober 2025 soll der Rat entscheiden, ob alle(!) Messenger-Dienste künftig verpflichtet werden, private Chats schon vor(!) der Verschlüsselung zu durchsuchen. Die neue vorgelegte „EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ sieht vor, dass dafür sämtliche private Kommunikation und Dateien durchleuchtet werden dürfen. Diese Pläne wären eine nie dagewesene Möglichkeit für Überwachung, Kontrolle und Zensur.
Der BDOA lehnt dieses Vorhaben entschieden ab. Begründung:
- Bereits der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, zufolge ist die geplante EU-Verordnung aus „datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vorhaben höchst problematisch“. Das Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, sei überaus wichtig und zu unterstützen. Die EU schieße mit ihrem Vorschlag jedoch über dieses Ziel hinaus. Denn die Chatkontrolle biete kaum Schutz für Kinder, sondern stelle den Einstieg Europas in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation dar. Deshalb fordert die BfDI die Einhaltung der Grundrechte bei der Chatkontrolle.
->https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telemedien/CSA_Verordnung.html<- - Glaubhaft ist auch die Kritik des deutschen Email Anbieters Tuta: Dieser sieht die Gefahr, dass Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa die Anbieter von Online-Kommunikation zwinge, mit „unzuverlässiger KI“ nach bekannten und unbekannten illegalen Inhalten zu suchen. Dies berge das Risiko, dass intime private Gespräche und Fotos offengelegt würden sowie, dass die KI-Anbieter ihre Modelle mit diesen Daten trainieren könnten.
->https://tuta.com/de/blog/chat-control-criticism<- - An der Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen bestehen auch erhebliche Zweifel bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Sie sind davon überzeugt, dass der Entwurf in entscheidenden Punkten gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Die fünf wichtigsten grundrechtlichen Einwände gegen den Vorschlag zur Chatkontrolle sind: 1. Die Chatkontrolle verletzt das Recht auf Privatsphäre, 2. Es drohen Chilling Effects für die Kommunikationsgrundrechte, 3. De-facto-Filterpflicht für Hostinganbieter ohne verfahrensrechtliche Garantien, 4. Geplante Netzsperren erfordern Überwachung des Surfverhaltens, 5. Altersverifikation birgt Gefahren für Kommunikationsfreiheit.
->https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/chatkontrolle<- - Es entsteht der Eindruck, dass der Geist des Artikel 10 Grundgesetz, also Briefgeheimnis, Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis oder auch der Europäischen Menschenrechtskonvention in der EU-Kommission faktisch an Gültigkeit verlieren sollen. Jeder ausländische Terrorverdächtige irgendwo auf der Welt hat immer automatisch noch deutsche Grundrechte. So hat es das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit so entschieden -> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html Jeder völlig unverdächtige Nutzer soll aber überwacht werden?
->https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/eu-plan-chat-kontrolle-sexualisierte-gewalt-kritik-102.html<-
Ja, es gibt bereits die Möglichkeit von Überwachung auf Basis individueller staatsanwaltlicher Ermittlungen und richterlicher Anordnung. Das ist auch gut so, weil unser Rechtsstaat damit handlungsfähig bleibt, ohne die auf die notwendige Gewaltenteilung zu verzichten. Die jetzt mit dem eigentlich gut gemeinten Ziel „Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder“ vorgesehene flächendeckende Überwachung aller(!) Messenger-Medien durch eine Administrative mit technischer Weitergabemöglichkeit auch an die neuen NGO-gestützten Melde- und Denunziationsportale, würde aus Sicht des BDOA jedoch eine wesentliche Säule der Freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellen. ->https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202025/freiheitliche-demokratische-grundordnung/)<-